Hausordnung der Grundschule

Hausordnung     

                       

 

Überall, wo Menschen in einer Gemeinschaft miteinander leben, ist es notwendig dem Zusammenleben durch eine Reihe von Regeln und Gesetzen eine Ordnung zu geben.

 

So brauchen wir auch an unserer Schule, wenn nicht alles in Unordnung geraten und durcheinander gehen soll, solche Regeln. Sie stehen in dieser Hausordnung, die von den Lehrern und den gewählten Elternvertretern vereinbart wurde.

 

 

1. Die Schule ist ab 7:10 Uhr für alle Schüler geöffnet.

 

2. Die Aufsicht

 

Die Aufsicht beginnt ab 7:10 Uhr und endet mit Schulschluss der Klasse. Bei schlechtem Wetter halten sich die Schüler vor dem Unterricht im unteren Flur auf.

 

3. Der Unterrichtsbeginn

 

  • Um 7:25 Uhr beginnt der Unterricht.
  • Die Schüler bereiten sich vorher in ihrem Klassenraum in aller Ruhe auf den Unterricht vor.
  • Alle Schüler halten Ruhe im Schulhaus.
  • Schüler, deren Unterricht erst zur 2. Stunde oder später beginnt, kommen frühestens 10 Minuten vorher oder können die Betreuung wahrnehmen. Sie achten darauf, dass bei ihrem Spiel auf dem Schulhof der Unterricht auf keinen Fall gestört wird.

 

4. Im Klassenraum

 

  • Die Schüler betreten den Klassenraum ohne großen Lärm.
  • Sie legen die Bücher, Hefte und Arbeitsmaterialien zurecht.
  • Sie verhalten sich rücksichtsvoll und vorsichtig, damit die Mitschüler nicht belästigt und    gefährdet werden und die Einrichtung nicht beschädigt wird.
  • Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt. Der Klassenraum wird aufgeräumt.
  • Die Tafel wird sauber hinterlassen, soweit das Geschriebene nicht mehr gebraucht wird.

 

5. Pausen

 

  • Die kleinen Pausen dienen dazu, dass Schüler und Lehrer die Räume wechseln können.
  • Zu den längeren Hofpausen verlassen alle Schüler sofort nach Beendigung der Milchpause bzw. nach Schluss des Unterrichts ihren Klassenraum und gehen auf den Schulhof.
  • Nur Schüler, die aus einem besonderen  Grund (Krankheit, Genehmigung durch Klassenleiter, Lehrer) nicht auf den Schulhof gehen können, bleiben im Klassenraum.
  • Während der Pause sind alle Räume ausreichend zu lüften.
  • Die Schule ist ohne besondere Erlaubnis nicht zu verlassen.
  • Im Schulgebäude sind langsames Gehen und rücksichtsvolles Verhalten selbstverständlich.
  • Am Ende der Pause (Klingelzeichen) gehen alle Schüler langsam in ihre Klassenräume und bereiten sich auf den jeweiligen Unterricht vor.
  • Schüler, die nach Beendigung der längeren Pause durch den Hort betreut werden, warten auf dem Schulhof auf die Erzieherin.
  • In der 2. großen Pause (11:05 Uhr) besteht die Möglichkeit das Schulessen einzunehmen.
  • Während der großen Pausen dürfen sich alle Schüler an der Spieltonne bedienen. Selbst mitgebrachte Spielsachen oder Sportgeräte sollten mit den Eltern ausgewählt werden. Der Klassenleiter entscheidet über die gefahrlose Nutzung.     

                                                                                             

6. Das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof

 

Damit Unfälle und Sachbeschädigungen vermieden werden können, muss folgendes eingehalten werden.

 

  • Auf Fluren, Treppen und im Klassenraum darf nicht gelaufen und gesprungen werden.
  • Gefährliche Spiele können auf dem Schulhof nicht erlaubt werden.
  • Das Spielen in den Toilettenräumen ist nicht erlaubt.
  • Gefährliche Spielzeuge und andere Gegenstände, durch die jemand verletzt werden könnte, sowie Tiere dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Im Winter dürfen wegen der Unfallgefahr das Schneeballwerfen und das Anlegen von Rutschbahnen nur unter Aufsicht eines Lehrers oder Erziehers durchgeführt werden.

 

Weiterhin ist zu beachten!

 

  • Der Schulträger übernimmt für Gegenstände, die für den Schulbetrieb nicht notwendig sind, keine Haftung.
  • Das Mitführen digitaler Aufnahmegeräte ist zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Einhaltung des Datenschutzes nicht gestattet.
  • Der Schulhof kann nur sauber sein, wenn alle Abfälle in die Papierkörbe geworfen werden.
  • Jeder verlässt die Toilette so sauber, wie er sie vorgefunden hat. Folien- und Papiertüten und andere Abfälle gehören nicht in die Toilette.
  • Freizeitkleidung, die den Körper nicht vollständig bedeckt, ist weder im Schulalltag noch im Sportunterricht erlaubt.
  • Unfälle auf dem Schulhof sind sofort der aufsichtsführenden Lehrkraft zu melden.
  • Unfälle auf dem Schulweg melden die Erziehungsberechtigten direkt der Schulleitung.
  • Sollten Eltern das Benutzen eines Fahrrades auf dem Schulweg wünschen, teilen sie dies der Schule bitte schriftlich mit, da dann die Eltern für die Schulwegsicherheit verantwortlich sind.

 

7. Katastrophenalarm

 

Die Fluchtwege und der Stellplatz für die einzelnen Klassen werden durch den Klassenleiter den Schülern zum Schuljahresanfang erklärt.

 

Einmal im Schuljahr wird eine Alarmprobe durchgeführt.

 

8. Der Schulweg

 

Die Eltern haben für den Schulweg ihrer Kinder die volle Verantwortung. Sie werden gebeten ihren Kindern klare „Anweisungen“ für das Verhalten auf dem Schulweg zu geben, damit Unfälle möglichst vermieden werden. Die Rettungseinfahrt zur Turnhalle gehört nicht zum

Schulweg.

 

9. Fernbleiben vom Unterricht

 

Die Eltern werden gebeten, sich im Fall des Fehlens ihrer Kinder wie folgt zu verhalten:

 

a) Fehlen wegen Krankheit:

 

Der Klassenleiter ist durch eine kurze schriftliche oder telefonische Nachricht sofort von der Art und voraussichtlichen Dauer der Krankheit zu unterrichten.

Die Eltern werden gebeten, ihrem Kind am Tag der Rückkehr in die Schule eine Bescheinigung mitzugeben, aus der die Zeitdauer des Fehlens ersichtlich ist. Nach überstandener Krankheit sollten die Kinder erst dann wieder zur Schule geschickt werden, wenn eine Ansteckungsgefahr nicht mehr besteht.

 

b) Urlaubserteilung:

 

Im Interesse eines geordneten Unterrichtsbetriebes werden Freistellungen während der Schulzeit nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt. Freistellungsanträge bis 3 Unterrichtstage können an den Klassenleiter oder die Schulleitung gerichtet werden.

 

Anträge auf mehr als 10 Unterrichtstage sind über die Schule an das Landesschulamt zu richten.

 

 

 

 

c)Befreiung vom Sport:

 

Ein Schüler kann von der Teilnahme am Sportunterricht ganz oder teilweise freigestellt werden, wenn es sein Gesundheitszustand erfordert.

 

Die vollständige oder teilweise Freistellung erfolgt nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

 

Kurzfristige Freistellungen können vom Fachlehrer nur bei einem ärztlichen Attest oder einem schriftlichen Antrag des Erziehungsberechtigten genehmigt werden.

 

10. Schmuck

 

Das Tragen von Schmuck im Sportunterricht und bei Holzarbeiten im Fach Gestalten ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

 

11. Sprechzeiten

 

Der Unterricht ist grundsätzlich nicht zu stören.

 

Die Lehrer und der Schulleiter sind in den Pausen oder nach vorheriger Vereinbarung zu sprechen.

Auf die Nutzung der Elternsprechtage wird besonders hingewiesen.

 

12. Haftung für Schuleigentum

 

Für jede mutwillige Beschädigung oder den Verlust einer schuleigenen Sache durch einen Schüler sind die Erziehungsberechtigten haftbar.

 

13. Fundsachen

 

Fundsachen können von der Schule nur für einen begrenzten Zeitraum verwahrt werden.

 

14. Hausaufgaben

 

Hausaufgaben unterstützen den Lernprozess. Sie können laut Erlass an jedem Unterrichtstag erteilt werden, dies schließt Wochenenden und Ferienzeiten ein. Vom letzten Schultag vor den Ferien zum ersten Schultag nach den Ferien werden keine Hausaufgaben erteilt. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule führen ein Hausaufgabenheft, in das sie die Hausaufgaben und Termine eintragen. Die Hausaufgabenhefte sollen regelmäßig von den Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden. 

 

15. Ordnungsmaßnahme

 

(Schulgesetz § 44)

Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich ist. Sie können getroffen werden, wenn Schülerinnen oder Schüler gegen eine Rechtsnorm, gegen die Schulordnung oder Anordnungen der Lehrkräfte verstoßen bzw. diese nicht befolgen.

                                                                                                                                

Die Schülerinnen/Schüler erhalten eine Eintragung vom Klassenleiter. Nach einer Woche kann die Ermahnung gelöscht werden.

 

Bei mehreren Ermahnungen erfolgt der schriftliche Verweis (§ 44 Absatz 4). Wir bitten die Eltern bei Eintragungen erzieherisch auf Ihr Kind einzuwirken.

Schlussbemerkung

 

Die Schulordnung fordert von allen (Lehrer, Schüler, Eltern) Einsicht und Verantwortung. Alle Schwierigkeiten, die bei uns in der Schule auftreten können, lassen sich nur dann bewältigen, wenn jeder seine Pflichten kennt und bereit ist, freiwillig mitzuarbeiten und Aufgaben zu übernehmen.

 

Die Eltern bitten wir bei der Umsetzung der Aufgaben um aktive Unterstützung.




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