Alarmplan der Grundschule

Alarmplan

Der Grundschule Diesterweg Derenburg

 

 

Anordnung zur Räumung nur durch Geschäftsführer; Betriebsleiter; Vertreter; Brandschutzbeauftragten oder Feuerwehr.

 

 

Sammelplatz:                                     Schulhof


 

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Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall erfolgt die Alarmierung durch Rufe im Objekt und/oder die Hausalarmanlage.

 

Der Alarm wird durch die Schulleiterin, ihre Vertreterin, den Brandschutzbeauftragten oder die Feuerwehr ausgelöst. Bei Gefahr in Verzug sind alle Lehrer und sonstigen Dienstkräfte der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet.

 

Die Feuerwehr ist über den Notruf 112 und die Polizei über 110 zu benachrichtigen. Bei Ausfall des Telefonnetzes beauftragt die Schulleiterin eine geeignete Person mit der Alarmierung der Feuerwehr/Polizei.

 

Die Schüler verlassen unter Zurücklassen ihrer persönlichen Gegenstände unter Leitung des unterrichtenden Lehrers nach den ausgehängten Fluchtplänen diszipliniert das Schulgebäude.

 

Ist eine Klasse unbeaufsichtigt, wenn das Alarmsignal ertönt, so ist sie vom Lehrer der benachbarten Klasse mitzubetreuen.

 

Das Klassen buch ist vom unterrichtenden Lehrer mitzunehmen. Nach Verlassen des Schulgebäudes stellt der Lehrer die Vollzähligkeit der anwesenden Schüler fest und meldet sie der Rektorin.

 

Alle Personen haben das Schulgebäude zu verlassen. Das gilt auch bei Klassenarbeiten.

 

Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, kann also eine Klasse das Gebäude nicht mehr verlassen, so bleiben die Schüler in ihrem Unterrichtsraum bis Rettung kommt oder der Lehrer führt sie in einen anderen Raum, der nicht unmittelbar bedroht und für die Rettungskräfte leichter erreichbar ist. In solchen Fällen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen. Die Lehrer müssen darauf bedacht sein, Schüler vor unüberlegten Schritten zurückzuhalten.

 

Die Sammelstelle der Schüler, Lehrer und des sonstigen Personals der Schule ist vor der Kletterstrecke auf dem Schulhof.

 

Die Schüler sind durch die Klassenleiterin zu Beginn des Schuljahres über den Alarmplan zu informieren und darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als Ernstfall zu betrachten ist. Jeder Missbrauch ist strafbar.

Allen Schülern ist der Standort der Alarmeinrichtung bekannt zu geben, damit im Katastrophenfall jeder Angehörige der Schule die Alarmierung vornehmen kann. Alle Mitarbeiter der Schule sind zu Beginn des Schuljahres aktenkundig zu informieren.

 




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