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Hausordnung der Grundschule
den Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden. 15. Ordnungsmaßnahme (Schulgesetz § 44) Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich ist. Sie können getroffen...
http://www.gs-diesterweg-derenburg.bildung-lsa.de/unsere-schule/praevention-hausordnung/hausordnung/#part1095

Gewalt-Schutz-Konzept
Jugendamt zu informieren. (siehe Krisenordner) Des Weiteren finden Schulische Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen konsequent Anwendung Erziehungsmittel dienen der Änderung des Verhaltens von Schülern, die die Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigen. Die Auswahl...
http://www.gs-diesterweg-derenburg.bildung-lsa.de/unsere-schule/praevention-hausordnung/gewalt-schutz-konzept/#part1101