Suche
1 Ergebnisse
Alarmplan der Grundschule
Brandschutzbeauftragten oder die Feuerwehr ausgelöst. Bei Gefahr in Verzug sind alle Lehrer und sonstigen Dienstkräfte der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet. Die Feuerwehr ist über den Notruf 112 und die Polizei über 110 zu benachrichtigen. Bei Ausfall des Telefonnetzes...
